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Frauenarzt​praxis Grafenberg

Dr. med. Marieke Busch & Sassandra Betz

Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit – der eigene Körper verändert sich und vollbringt vom ersten Moment an Höchstleistungen, zumeist eher nebenbei und wie im Schlaf. Manchmal sind die Veränderungen für die werdende Mutter jedoch deutlich spürbar und mit Beschwerden verbunden. Auch die Entwicklung des Kindes erfordert in manchen Fällen mehr Aufmerksamkeit. Damit Sie diese besondere Zeit ohne Sorgen und möglichst beschwerdefrei genießen können, kümmern wir uns gut um Sie und Ihren Nachwuchs – im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien und den aktuellen Leitlinien. Wenn medizinisch notwendig oder auf Ihren Wunsch hin werden Zusatzuntersuchungen (siehe unten) durchgeführt oder veranlasst. Natürlich betreuen wir auch Mehrlingsschwangerschaften. Abgesehen von der rein medizinischen Seite gibt es meistens viele Fragen und Sorgen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, die in unserer Sprechstunde ausreichend Raum finden.

Schwangerschaftsvorsorge

Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Die Untersuchungsintervalle werden zum Ende der Schwangerschaft kürzer. Immer erfolgt hierbei eine Messung von Blutdruck, Gewicht und eine Urin- sowie eine allgemeine gynäkologische Untersuchung.

 

1. Trimenon

Zu Beginn der Schwangerschaft werden durch eine Blutuntersuchung folgende Faktoren abgeklärt:

  • Blutgruppe und der Rhesus Faktor
  • Antikörpersuchtest
  • kleines Blutbild, Hämoglobinwert
  • Röteln-Antikörpertiter (falls die Impfungen unklar sind, kein Impfpass vorliegt oder die Impfung noch nie erfolgt ist)
  • HIV (mit Einverständnis)
  • Syphilis
  • Chlamydien im Urin
  • evtl. Toxoplasmose-Antikörper als Selbstzahlerleistung (siehe unten)
  • evtl. Cytomegalievirus (CMV)- Antikörper als Selbstzahlerleistung (siehe unten)
Zudem findet das 1. Ultraschallscreening in der 9.-12. Schwangerschaftswoche statt. Alle Befunde werden in Ihren persönlichen Mutterpass eingetragen, der von da an Ihr ständiger Begleiter sein sollte.

Weiterführende Untersuchungen auf Wunsch:
Ist eine weiterführende Untersuchung gewünscht, kann eine Nackentransparenz (NT-)messung (oder auch Nackenfaltenmessung) durchgeführt werden, um das Risiko für eine Chromosomenstörung (darunter die Trisomie 21 als häufigste) abzuschätzen. Hier wird mittels hochauflösenden Ultraschalls die sogenannte Nackentransparenz bei Ihrem Kind gemessen. Der Messwert liefert dann einen Hinweis, ob weitere Untersuchungen notwendig sind:

  • z.B. ein sogenanntes Ersttrimesterscreening (ETS) unter zusätzlicher Einbeziehung von PAPP-A und ß-HCG, zweier Placentaprodukte, die im mütterlichen Blut messbar sind
  • ggf auch in Kombination mit PlGF als zusätzliches Screening auf Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“)
  • oder ein NIPT (Nicht invasiver Pränataltest), der basierend auf dem Nachweis kindlicher DNA im mütterlichen Blut eine sichere individuelle Risikoeinschätzung für die Trisomie 21, 18 und 13 liefert. Bei erhöhtem Risiko würde dann die Diagnose durch weiterführende Untersuchungen wie eine Fruchtwasserpunktion gestellt. Allerdings machen die chromosomalen Störungen wie die Trisomie 21, 18 und 13 nur etwa 5 % aller Fehlbildungen bei Geburt aus, weitaus häufiger sind nicht-chromosomal bedingte angeborene Fehlbildungen, so dass der Ultraschall weiter die wichtigste Säule in der Erkennung von kindlichen Fehlbildungen darstellt.
2. Trimenon

Im 2. Schwangerschaftsdrittel findet in der 19.-22. Schwangerschaftswoche das 2. Ultraschallscreening statt. Hier werden, wenn Sie damit einverstanden sind, die Organe Ihres Kindes genauer beurteilt.

Die Herztöne des Kindes können im weiteren Schwangerschaftsverlauf mittels Cardiotokogramm/CTG überwacht und aufgezeichnet werden, so dass wir uns ein Bild davon machen können, wie es Ihrem Nachwuchs in Ihrem Bauch geht.

In der 24.-28. Schwangerschaftswoche führen wir den sogenannten Zuckertest, den oGTT (oraler Glucosetoleranztest) durch. Nach Mutterschaftsrichtlinie wird dieser zunächst als einfacher 50g-oGTT durchgeführt, im Falle von Auffälligkeiten, Diabetes-Risikofaktoren (dann ggf. auch schon früher) oder auf Ihren Wunsch als Selbstzahlerleistung erfolgt der nach Studienlage und Leitlinie noch sicherere 75g-oGTT.

Zudem wird der Antikörpersuchtest wiederholt, um zu prüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppen-Unverträglichkeit („Rhesus-Sensibilisierung“) aufgetreten ist.

Ab dem 2. Trimenon empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) eine Impfung der Schwangeren gegen die Influenza-Grippe, da Schwangere aufgrund eines schwächeren Immunsystems gefährdeter sind für schwere Grippeverläufe.

Seit dem 26.3.2020 gilt die STIKO-Empfehlung einer (Auffrischungs-) Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis), ganz unabhängig vom vorherigen Impfstatus (auch für den Partner oder weitere Angehörige, die mit dem Neugeborenen in engem Kontakt sind). Man konnte zeigen, dass trotz Keuchhusten-Impfung in den letzten 1-2 Jahren vor einer Schwangerschaft der Nestschutz bei den Neugeborenen kaum oder nur unzureichend vorhanden war und es zu höheren Infektionszahlen mit vor allem im frühen Säuglingsalter ernsten Infektionsverläufen kommen kann.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der STIKO.

Die Impfungen können Sie bei uns durchführen lassen, wir beraten Sie gerne.

3. Trimenon

Im 3. Schwangerschaftsdrittel erfolgt in der 29.-32. Schwangerschaftswoche das 3. Ultraschallscreening. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, insbesondere im Hinblick auf das Wachstum des Kindes, oder als Zusatzleistung auf Wunsch wird eine ergänzende Dopplersonographie zur Beurteilung von mütterlichen und kindlichen Gefäßen und Blutversorgung mittels hochauflösenden Ultraschalls durchgeführt. In den folgenden 8 Wochen bis zur Geburt (so wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Schwangerschaft) bieten wir weitere Ultraschalluntersuchungen an, die jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und daher Selbstzahlerleistungen sind. Dennoch ist die Überprüfung von Lage und Größe bzw. Wachstum und Kindsgewicht, Fruchtwassermenge und Placenta gerade in den letzten Schwangerschaftswochen sinnvoll.

Im Falle einer Rhesus-negativen Blutgruppe (bei etwa 17% der Schwangeren in Deutschland) wird in der 28.-32. Schwangerschaftsgruppe ein Anti-D-Immunglobulin verabreicht, welches verhindert, dass sich bei einer Rhesus-positiven Blutgruppe des Kindes Antikörper gegen den kindlichen Rhesusfaktor bilden. Dies könnte in den Folgeschwangerschaften zu Blutarmut des Kindes und Neugeborenengelbsucht führen.

Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird im Blut – neben der regelmäßigen Hämoglobinbestimmung zur Frage einer inzwischen aufgetretenen Anämie (Blutarmut) der Mutter – auch eine Bestimmung des Hepatitis B-Antigens durchgeführt. Bei einer nachgewiesenen Hepatitis B-Infektion der Schwangeren wird das Neugeborene direkt nach der Geburt mit Hepatitis B-Impfstoff und -Immunglobulin geimpft. Somit kann eine Virusübertragung in über 95% vermieden werden.

Gegen Ende der Schwangerschaft (ca. 35.-37. Schwangerschaftswoche) bieten wir Ihnen eine Untersuchung auf ß-Streptokokken (oder: B-Streptokokken) an, das sogenannte GBS-Screening. Hierfür wird ein Abstrich aus der Scheide und dem Bereich um die Analöffnung herum genommen und im Labor auf ß-Streptokokken untersucht. ß-Streptokokken sind Bakterien, die nicht selten in der Scheidenflora vorhanden und dann in der Regel unbemerkt sind. Sie können unter der Geburt oder schon allein durch einen Blasensprung zur Infektion des Neugeborenen mit in einigen Fällen schweren Verläufen führen. Sind diese Erreger im Abstrich nachweisbar, kann man die Neugeboreneninfektion in aller Regel durch die Gabe eines Antibiotikums im Kreisssaal verhindern.

Ab dem eigentlichen Geburtstermin werden jeden 2. Tag ein CTG (Cardiotokogramm) sowie eine Kontrolle der Fruchtwassermenge durchgeführt, ggf. auch in enger Absprache oder im Wechsel mit der durch Sie ausgesuchten Entbindungsklinik.

Ersttrimesterscreening

Die pränatale Diagnostik beinhaltet spezielle Untersuchungen in der Schwangerschaft, die über die regulären, im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen.
Das Ersttrimesterscreening (ETS) ist die Standardmethode der pränatalen Diagnostik auf Chromosomenstörungen.
Klassischer Weise besteht dieses Screening aus der Nackentransparenz – Messung (Messung der Dicke der Flüssigkeitsansammlung im Bereich des kindlichen Nackens) und der zusätzlichen Untersuchung des mütterlichen Blutes (PAPP-A, freies β-HCG). Hierbei werden Chromosomenstörungen von ca. 85 bis 90 Prozent erkannt. Das ETS ist sowohl für Sie als auch das Baby ungefährlich. Insbesondere hat der ausführliche Ultraschall gegen Ende des 1.Trimenons (11.-14.SSW) einen hohen Stellenwert, da hierbei auch Fehlbildungen erkannt werden können.

Der NIPT (nicht-invasive Pränataltest), z.B. der Harmony Prenatal Test basiert auf eine einfache Blutuntersuchung der Mutter, bei dem kindliches genetisches Material (DNA) nachgewiesen wird und auf Chromosomenstörungen analysiert wird. Der Test zeichnet sich durch seine hohe Genauigkeit aus. Die Erkennungsrate für fetale Trisomien wird dadurch auf ca. 98% gesteigert.
Der Harmony Prenatal Test kann jedoch eine Ultraschalluntersuchung nicht ersetzen, da damit ausschließlich chromosomale Störungen nachgewiesen werden und nicht Fehlbildungen.

Wochenbett und Stillzeit

Die Geburt ist geschafft und Sie sind mit Ihrem Sprößling zu Hause. Bei vielen Fragen und Beschwerden ist sicherlich Ihre Hebamme der richtige Ansprechpartner, zusätzlich stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Spätestens 6-8 Wochen nach der Entbindung freuen wir uns auf Ihren Besuch, gerne auch mit Ihrem Baby. Dies ist die letzte der vorgesehenen Untersuchungen laut Mutterpass bzw. Mutterschaftsrichtlinie. Wir bemühen uns, keine Wartezeiten entstehen zu lassen. Die Themen Stillen/Füttern, Rückbildung, Heilungsprozess, Baby Blues und Verhütung stehen an. Außerdem werden mittels Tastuntersuchung Gebärmutter, Eierstöcke und die Brust beurteilt.

Toxoplasmose

Zu einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii kann es über die Nahrung oder den Kontakt mit Katzenkot kommen. Zu meiden sind rohes Fleisch-/Wurstwaren, ungewaschene Nahrungsmittel wie Salate, Obst, Gemüse (und Rohmilch wegen des Risikos einer Listeriose). Die Infektion verläuft in der Regel ohne Erkrankungszeichen ab, weniger als 10 % haben grippeähnliche Symptome. In der Schwangerschaft kann eine Erstinfektion mit Toxoplasmen unbehandelt besonders in der Frühschwangerschaft schwerwiegende Folgen mit Fehlbildungen für das ungeborene Kind haben. In Deutschland haben ca. 60% der Frauen keine Antikörper gegen Toxoplasmen und haben daher keinen Immunschutz. Sollten wir also keinen Infektionsschutz bei Ihnen nachweisen, kann man durch weitere Toxoplasmose-Kontrolluntersuchungen im Schwangerschaftsverlauf Mutter und Kind besser überwachen. Die Blutuntersuchung auf Toxoplasmose ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Cytomegalievirus (CMV)

Eine Infektion mit dem Cytomegalievirus ist derzeit die häufigste Infektion in der Schwangerschaft, die Schäden am ungeborenen Kind (Verkalkungen im Gehirn, Hör-/Sehverlust, verzögerte geistige und körperliche Entwicklung) verursachen kann. Mehr als die Hälfte der Frauen in Deutschland hat keinen Immunschutz. Eine Infektion in der Schwangerschaft bleibt häufig unbemerkt und verläuft ohne Symptome. Die Ansteckung passiert über eine sogenannte Schmierinfektion, also den direkten Kontakt mit virushaltigem Speichel, Urin, Kot oder anderen Sekreten. Schwangere infizieren sich meist durch den Kontakt zu (den eigenen) Säuglingen und Kleinkindern. Auch die infizierten Kinder haben meist keinerlei Erkrankungszeichen, was es so schwer macht, die Infektion zu erkennen. Sollte der Antikörpernachweis der Schwangeren, der nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist und von uns als Selbstzahlerleistung in der Frühschwangerschaft angeboten wird, negativ ausfallen, sind die üblichen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen nach dem Wickeln/Füttern/Naseputzen etc. verstärkt einzuhalten. Um eine mögliche CMV-Infektion im weiteren Schwangerschaftsverlauf frühzeitig zu erkennen, bieten wir weitere Kontrolluntersuchungen an.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Wir benutzen in unserer Praxis modernste, hochauflösende 3D/4D-Ultraschallgeräte. Drei Ultraschall- Screeninguntersuchungen sind Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie. Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden unter anderem die korrekte Lage des Embryos in der Gebärmutter, die Anzahl der Embryonen (Einling oder Mehrlinge), die Herzaktion und die Größe des Kindes und damit der genaue Entbindungstermin bestimmt. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgt nach Absprache mit der Patientin eine genauere Beurteilung der Organe des Kindes. Im letzten Schwangerschaftsdrittel liegt der Schwerpunkt unter anderem auf der Beobachtung des kindlichen Wachstums, aber auch Fruchtwasser, Placenta und Organfunktionen sind mit im Fokus. Sollten sich Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf ergeben oder auf Patientenwunsch hin als Selbstzahlerleistung, führen wir zudem natürlich jederzeit weitere Ultraschalluntersuchungen durch.