Nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Die Untersuchungsintervalle werden zum Ende der Schwangerschaft kürzer. Immer erfolgt hierbei eine Messung von Blutdruck, Gewicht und eine Urin- sowie eine allgemeine gynäkologische Untersuchung.
Zudem findet das 1. Ultraschallscreening in der 9.-12. Schwangerschaftswoche statt. Alle Befunde werden in Ihren persönlichen Mutterpass eingetragen, der von da an Ihr ständiger Begleiter sein sollte.
Weiterführende Untersuchungen auf Wunsch:
Ist eine weiterführende Untersuchung gewünscht, kann eine Nackentransparenz (NT-)messung (oder auch Nackenfaltenmessung) durchgeführt werden, um das Risiko für eine Chromosomenstörung (darunter die Trisomie 21 als häufigste) abzuschätzen. Hier wird mittels hochauflösenden Ultraschalls die sogenannte Nackentransparenz bei Ihrem Kind gemessen. Der Messwert liefert dann einen Hinweis, ob weitere Untersuchungen notwendig sind:
2. TrimenonIm 2. Schwangerschaftsdrittel findet in der 19.-22. Schwangerschaftswoche das 2. Ultraschallscreening statt. Hier werden, wenn Sie damit einverstanden sind, die Organe Ihres Kindes genauer beurteilt.
Die Herztöne des Kindes können im weiteren Schwangerschaftsverlauf mittels Cardiotokogramm/CTG überwacht und aufgezeichnet werden, so dass wir uns ein Bild davon machen können, wie es Ihrem Nachwuchs in Ihrem Bauch geht.
In der 24.-28. Schwangerschaftswoche führen wir den sogenannten Zuckertest, den oGTT (oraler Glucosetoleranztest) durch. Nach Mutterschaftsrichtlinie wird dieser zunächst als einfacher 50g-oGTT durchgeführt, im Falle von Auffälligkeiten, Diabetes-Risikofaktoren (dann ggf. auch schon früher) oder auf Ihren Wunsch als Selbstzahlerleistung erfolgt der nach Studienlage und Leitlinie noch sicherere 75g-oGTT.
Zudem wird der Antikörpersuchtest wiederholt, um zu prüfen, ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppen-Unverträglichkeit („Rhesus-Sensibilisierung“) aufgetreten ist.
Ab dem 2. Trimenon empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) eine Impfung der Schwangeren gegen die Influenza-Grippe, da Schwangere aufgrund eines schwächeren Immunsystems gefährdeter sind für schwere Grippeverläufe.
Seit dem 26.3.2020 gilt die STIKO-Empfehlung einer (Auffrischungs-) Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis), ganz unabhängig vom vorherigen Impfstatus (auch für den Partner oder weitere Angehörige, die mit dem Neugeborenen in engem Kontakt sind). Man konnte zeigen, dass trotz Keuchhusten-Impfung in den letzten 1-2 Jahren vor einer Schwangerschaft der Nestschutz bei den Neugeborenen kaum oder nur unzureichend vorhanden war und es zu höheren Infektionszahlen mit vor allem im frühen Säuglingsalter ernsten Infektionsverläufen kommen kann.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der
Seite der STIKO.
Die Impfungen können Sie bei uns durchführen lassen, wir beraten Sie gerne.
3. TrimenonIm 3. Schwangerschaftsdrittel erfolgt in der 29.-32. Schwangerschaftswoche das 3. Ultraschallscreening. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, insbesondere im Hinblick auf das Wachstum des Kindes, oder als Zusatzleistung auf Wunsch wird eine ergänzende Dopplersonographie zur Beurteilung von mütterlichen und kindlichen Gefäßen und Blutversorgung mittels hochauflösenden Ultraschalls durchgeführt. In den folgenden 8 Wochen bis zur Geburt (so wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Schwangerschaft) bieten wir weitere Ultraschalluntersuchungen an, die jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und daher Selbstzahlerleistungen sind. Dennoch ist die Überprüfung von Lage und Größe bzw. Wachstum und Kindsgewicht, Fruchtwassermenge und Placenta gerade in den letzten Schwangerschaftswochen sinnvoll.
Im Falle einer Rhesus-negativen Blutgruppe (bei etwa 17% der Schwangeren in Deutschland) wird in der 28.-32. Schwangerschaftsgruppe ein Anti-D-Immunglobulin verabreicht, welches verhindert, dass sich bei einer Rhesus-positiven Blutgruppe des Kindes Antikörper gegen den kindlichen Rhesusfaktor bilden. Dies könnte in den Folgeschwangerschaften zu Blutarmut des Kindes und Neugeborenengelbsucht führen.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird im Blut - neben der regelmäßigen Hämoglobinbestimmung zur Frage einer inzwischen aufgetretenen Anämie (Blutarmut) der Mutter - auch eine Bestimmung des Hepatitis B-Antigens durchgeführt. Bei einer nachgewiesenen Hepatitis B-Infektion der Schwangeren wird das Neugeborene direkt nach der Geburt mit Hepatitis B-Impfstoff und -Immunglobulin geimpft. Somit kann eine Virusübertragung in über 95% vermieden werden.
Gegen Ende der Schwangerschaft (ca. 35.-37. Schwangerschaftswoche) bieten wir Ihnen eine Untersuchung auf ß-Streptokokken (oder: B-Streptokokken) an, das sogenannte GBS-Screening. Hierfür wird ein Abstrich aus der Scheide und dem Bereich um die Analöffnung herum genommen und im Labor auf ß-Streptokokken untersucht. ß-Streptokokken sind Bakterien, die nicht selten in der Scheidenflora vorhanden und dann in der Regel unbemerkt sind. Sie können unter der Geburt oder schon allein durch einen Blasensprung zur Infektion des Neugeborenen mit in einigen Fällen schweren Verläufen führen. Sind diese Erreger im Abstrich nachweisbar, kann man die Neugeboreneninfektion in aller Regel durch die Gabe eines Antibiotikums im Kreisssaal verhindern.
Ab dem eigentlichen Geburtstermin werden jeden 2. Tag ein CTG (Cardiotokogramm) sowie eine Kontrolle der Fruchtwassermenge durchgeführt, ggf. auch in enger Absprache oder im Wechsel mit der durch Sie ausgesuchten Entbindungsklinik.